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Europaweite Mobilitätsgarantie

Europaweite Mobilitätsgarantie bei jedem Jahresservice für alle Auto Marken.

Kostenloser Abschleppdienst bis 50km.

Hilfe nach technischen Gebrechen und Unfall

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder durch Selbstverschulden nicht mehr fahrbereit ist, sorgt die ad-Mobilitätsassistance für die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige, technische
Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug mitgeführten Bordmitteln (Kleinreparaturmaterial), jedoch nicht für etwaige Ersatzteile.

Abschleppen

Kann die Fahrbereitschaft an Ort und Stelle nicht hergestellt
werden, wird das geschützte Fahrzeug fachgerecht
bis zur nächsten Markenwerkstatt geschleppt.
Im Umkreis von 50 km vom Schadensort wird das Fahrzeug zu
Ihrem ad-Partnerbetrieb geschleppt.

Heim- oder Weiterreise

Kann der technische Defekt nicht am selben Tag
behoben werden, und ist das Fahrzeug 100 km oder
mehr vom Wohnsitz des Fahrers entfernt, übernimmt
die ad-Mobilitätsassistance die Kosten für die Bahnfahrt
(2. Klasse), bei einer Fahrt von mehr als 8 Stunden die Kosten
für Flugtickets (Economy Class) pro Berechtigtem.
Nach einer Weiter-/Heimreise werden die Kosten für die Abholung
des Fahrzeuges für ein einfaches Reiseticket (Bahn oder Flug)
übernommen.

Übernachtung

Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines
technischen Gebrechens, das sich mehr als 100 km vom
Wohnort ereignet hat, nicht mehr fahrbereit ist und auch
am Schadenstag nicht wieder in einen fahrbereiten Zustand
versetzt werden kann, übernimmt die ad-Mobilitätsassistance die
Übernachtungskosten für die Dauer der Reparatur von max. € 58,-
(inkl. Frühstück) pro Person und Nacht, längstens aber für 2 Übernachtungen.

Leihwagen

Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines technischen
Gebrechens nicht mehr fahrbereit ist und auch
am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden
kann, besorgt die ad-Mobilitätsassistance einen Leihwagen, nach
Möglichkeit äquivalenter Klasse. Die Kosten des Leihwagens werden
für max. drei Tage und bis insgesamt max. € 218,-, längstens
aber für die Dauer der Reparatur übernommen.