Europaweite Mobilitätsgarantie
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Europaweite Mobilitätsgarantie bei jedem Jahresservice für alle Auto Marken.
Kostenloser Abschleppdienst bis 50km.
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Hilfe nach technischen Gebrechen und Unfall
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder durch Selbstverschulden nicht mehr fahrbereit ist, sorgt die ad-Mobilitätsassistance für die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige, technische Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug mitgeführten Bordmitteln (Kleinreparaturmaterial), jedoch nicht für etwaige Ersatzteile.
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Abschleppen
Kann die Fahrbereitschaft an Ort und Stelle nicht hergestellt werden, wird das geschützte Fahrzeug fachgerecht bis zur nächsten Markenwerkstatt geschleppt. Im Umkreis von 50 km vom Schadensort wird das Fahrzeug zu Ihrem ad-Partnerbetrieb geschleppt.
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Heim- oder Weiterreise
Kann der technische Defekt nicht am selben Tag behoben werden, und ist das Fahrzeug 100 km oder mehr vom Wohnsitz des Fahrers entfernt, übernimmt die ad-Mobilitätsassistance die Kosten für die Bahnfahrt (2. Klasse), bei einer Fahrt von mehr als 8 Stunden die Kosten für Flugtickets (Economy Class) pro Berechtigtem. Nach einer Weiter-/Heimreise werden die Kosten für die Abholung des Fahrzeuges für ein einfaches Reiseticket (Bahn oder Flug) übernommen.
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Übernachtung
Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens, das sich mehr als 100 km vom Wohnort ereignet hat, nicht mehr fahrbereit ist und auch am Schadenstag nicht wieder in einen fahrbereiten Zustand versetzt werden kann, übernimmt die ad-Mobilitätsassistance die Übernachtungskosten für die Dauer der Reparatur von max. € 58,- (inkl. Frühstück) pro Person und Nacht, längstens aber für 2 Übernachtungen.
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Leihwagen
Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit ist und auch am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besorgt die ad-Mobilitätsassistance einen Leihwagen, nach Möglichkeit äquivalenter Klasse. Die Kosten des Leihwagens werden für max. drei Tage und bis insgesamt max. € 218,-, längstens aber für die Dauer der Reparatur übernommen.
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